Ortsgruppe Schwieberdingen-Hemmingen
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2015 Woche 12:
Im Mitteilungsblatt der Gemeinden Schwieberdingen und Hemmingen

 
DBV Naturschutzbund Deutschland
Ortsgruppe Schwieberdingen-Hemmingen

Homepage:  www.nabu-schwieberdingen-hemmingen.de

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Vortrag „Südafrika“

Zur Jahreshauptversammlung laden wir herzlich ein.
 
wann? Freitag, 20. März 2015, 19 Uhr
wo?     in der Gaststätte El Greco,
           Hemmingen, Friedenstraße 34
 
Tagesordnung:
  1. Begrüßung und Berichte des Vorstands
  2. Diskussion zu den Berichten
  3. Entlastung von Kassier und Vorstand
  4. Verschiedenes
Für unser leibliches Wohl sorgt die Gaststätte.
Die Einmaligkeit der Natur Südafrikas durfte unser Mitglied Günter Strauch mit seiner Frau Waltraud in Südafrika erfahren. Der Naturfotograf Günter Strauch nimmt uns mit auf seine Bilderreise durch „Südafrika“. Gäste sind herzlich willkommen.

 

Der Fall der Bäume

Links: Das Schwieberdinger Naturdenkmal Baumgruppe Markt am 25.4.2014. Es sind die höchsten und fotogensten Bäume Schwieberdingens mit Stammumfängen bis zu 6,40m und Höhen bis 40 m. Rechts: Am 12.03.2015 wurden die Kronen entfernt. Die Höhe der Bäume hat erkennbar abgenommen.

Manchmal passiert etwas, das man nicht gut findet. Trotzdem sagt man nichts. Vielleicht denkt man: ich kann es nicht ändern? Oder: vielleicht hatte es einen Sinn? Manchmal passiert etwas, das sehr weh tut, und keinen erkennbaren Sinn hat. Dann lohnt es sich, die Stimme zu erheben. Was ist geschehen?

Es geht um das Naturdenkmal Markt. Es liegt auf der Gemarkung Schwieberdingen etwas unterhalb des neuen geplanten Industriegebiets Richtung Glems. Helmut Theurer schreibt 1992 über diese wunderbaren alten Bäume: „Diese Baumgruppe befindet sich an einem Quelllauf. Es sind die derzeit wohl höchsten Bäume Schwieberdingens. Die Baumgruppe ist in der Schönheit und Zusammensetzung einmalig. (Silberpappel, Schwarzpappeln, Weiden). Die sehr hohen Bäume sind Brutplätze für Steinkauz, Mäusebussard und verschiedenen Spechte.“ Die wertvollen über 100 Jahre alten imposanten Bäume wurden zum Naturdenkmal erklärt.

Gegen Ende der Woche bemerkten wir mit Entsetzen, dass die großen Pappeln verstümmelt waren. Statt mächtiger im Wind wiegender Baumkronen ragen kahle Stummel in die Luft. Wie konnte das geschehen?

Naturdenkmale sind streng geschützt. Die Beschädigung oder Veränderung eines Naturdenkmals ist nach §28 Bundesnaturschutzgesetz verboten.

Der NABU wandte sich an die Gemeinde und die untere Naturschutzbehörde. Beauftragt hat die Entfernung der Baumkronen die Gemeindeverwaltung.

Verstehbar ist diese Aktion nicht. Wertvolle Natur sollte die Gemeindeverwaltung in einer hoch industrialisierten Gegend schätzen und für ihre Bürger erhalten. Und Gesetze gelten auch für die Gemeinden. Rückgängig machen lässt sich diese Aktion leider nicht.

Noch einmal passieren darf so etwas nicht.


Hildegard Gölzer, Schriftführerin


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Habicht - Vogel des Jahres 2015
Link - Streuobstinfos
 

Der NABU hat den Habicht zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählt. Durch Anklicken des Fotos kommen Sie zu unserem  Jahresprogramm 2015

 

 
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